Kosten
Ihre Vorteile
- Persönliche Betreuung von der Diagnose bis zur Rehabilitation
- Rasche Termine
- Zeit für ausführliche Beratung
- Befundbesprechung Röntgen/MRT/CT
- Einleitung der Therapie (konservativ oder operativ)
- Nachbehandlung
Honorar
Ich bin in meiner Ordination als Wahlärztin tätig. Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. WGKK, NÖGKK, BVA, KFA…). Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Erstordination: 180 €
Folgeordination: 120 €
Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst zu bezahlen. Im Anschluss kann die Honorarnote bei der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung eingereicht werden. Von dieser bekommt der Patient in der Regel ca. 80% des Kassenarzttarifes (jener Betrag, den ein Kassenarzt erhält) zurück. Im Falle einer privaten Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Kassenarzttarif und Privathonorar rückerstattet zu bekommen.
Operation
Falls bei Ihnen eine Operation notwendig ist, kann ich Sie direkt aus der Ordination in das AUVA Traumazentrum Wien, Standort Meidling, einweisen und dort den operativen Eingriff durchführen. Die Kosten für eine Operation werden von Ihrer normalen Krankenversicherung übernommen. Falls Sie eine Zusatzversicherung besitzen, kommen Sie in den Genuss diverser Zusatzleistungen wie einem Aufenthalt auf der Sonderklassestation.
Auf speziellen Wunsch führe ich die Operation auch gerne im Rudolfinerhaus oder in der Privatklinik Döbling durch.
Absageregelung für Termine
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, diesen bis zu 24 Stunden im Vorfeld zu verschieben oder abzusagen (sollte die Ordination z. B. aufgrund eines Wochenendes oder Feiertages nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Sprachnachricht oder schicken Sie ein E-Mail). Wir ersuchen um Verständnis, dass ein nicht zeitgerecht abgesagter Termin zum vollen Stundensatz verrechnet werden muss. Für den verfallenen Termin ist auch keine Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich.